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Rechtsstreit Mandant G ./. Steuerberater

  • Autorenbild: Peter Speth
    Peter Speth
  • 26. März 2024
  • 3 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 29. März

Bei diesem Rechtsstreit für den vorgenannten portugiesischen Staatsbürger handelt es sich um eine Schadenersatzforderung gegen einen Steuerberater. Rechtliche Grundlage ist das BFH-Urteil vom 16.05.2013 mit dem Leitsatz: "Ein Steuerberater ist dazu verpflichtet, die für die Steuererklärung maßgeblichen Sachverhalte zu ermitteln. Tut er das nicht und der Steuerpflichtige gibt eine unvollständige Steuererklärung ab, so trifft ihn grobes Verschulden" Dieses Verschulden führt dann zu einer Schadenersatzforderung. Im ausführlichen Schriftverkehr gab ein Anwalt den Auftrag zurück, nachdem ich ihm schlampiger Sachverhaltsaufklärung beschuldigte. Daraufhin wurde eine Anwältin aus Frankfurt beauftragt, die Angelegenheit zu erledigen. Dies geschah in unzureichender Form. Nach ausführlichem Schriftwechsel (vgl. Ergänzung) teilte die Anwältin mit, dass

si die Erfolgsaussichten im zivilrechtlichen Verfahren nach abschließender Prüfung für gering hält. Ich teilte ihr dann mit, dass im Auftrag von Herrn Gueifao das Mandat beendet wird. Als Begründung wurde angegeben , dass die Anwältin die nicht den Tatsachen entsprechenden Aussagen der Haftpflichtversicherung mehr Bedeutung zumisst als einem Urteil des Bundesfinanzhofs.

in einem ersten Schreiben forderte sie den Steuerberater auf, den Schaden zu ersetzen. Statt einer Nachzahlung von 7.135 € wäre eine Erstattung vom ca. 1.500 € erfolgt. Die Berufshaftpflichtversicherung des Steuerberaters lehnte einen Schadenersatzpflicht ab entgegen dem vorgenannten Urteil. Der Steuerpflichtige habe es versäumt, den Steuerberater zu informieren. Die Steuerbescheide wurden jedoch dem Steuerberater als Empfangsbevollmächtigten übersandt. Trotz vorliegendem Urteil sowie falscher Sachverhaltsdarstellung der Versicherung bezweifelte die Anwältin jedoch die Erfolgsaussichten und gab den Auftrag zurück. Ein weiterer Anwalt reichte dann Ende 2022 Klage ein. Diese Beauftragung erfolgte ohne Rechtsschutzversicherung. Diese

lehnte ohne Erstattung der Aufwendungen der Anwältin mit 860 € eine Kostenübernahme ab.


Der Sachverhalt (Ergänzung)


1)Ende 2018 wurden auf Aufforderung des Finanzamts (FA) vom Steuerberater StB) die Steuererklärungen 2015-2017 eingereicht. Dies geschah laut Schreiben des FA vom 19.09.2022 in digitaler authentifizierter Form. Somit waren weder Papierform noch Unterschriften notwendig. 2)Am 06.02.2019forderrte das FA vom StB die Anlage EU/EWR für die Ehefrau von Herrn eifao. Dieses Schreiben wurde Herrn Gueifao vom damals beauftragten Rechtsanwalt (RA) am 08.07.2021 übersandt 3)Vom StB wurde dann eine Wohnsitzbescheinigung der Ehefrau an das FA gesandt- Eingangsdatum FA 26.02.2019. Diese Bescheinigung wurde vom FA als ungültig zurückgesandt, da es nicht das geforderte Dokument war. Das Dokument wurde Herrn Gueoifao durch den beauftragten RA Mitte 2020 übersandt. 4) Die Steuerbescheide 2015-2017 wurden dem empfangsbevollmächtigten StB zugesandt. In den Erläuterungen stand: " Eine Zusammenveranlagung konnte nicht durchgeführt werden, weil kein Nachweis des Zusammenlebens der Ehegatten vorliegt. Bitte legen Sie Unterlagen in deutscher Übersetzung vor." Dies war bis zur Rechtskraft der Bescheide nicht möglich, da diese Unterlagen (Bescheinigungen EU/EWR) erst Juni/Juli 2019 von der portugiesischen Finanzbehörde übersandt wurden. Daher war ein Einspruch mit der Begründung der verspätet eingegangenen Bescheinigungen zwingend erforderlich. Dies wurde vom StB versäumt. 5) Mit Datum vom 08.05.19erheilt Herr Gueifao vom FA eine Mahnung mit einer Steuernachzahlung von 7.135,15€. Daraufhin besuchte er mich und fragte. Warum diese Steuernachzahlung? Ich konnte ihm keine Antwort geben und fragte nach den Steuerbescheiden. Achselzucken von Herrn Gueifao 6)Nun folgte am 15.05.2019 eine Besprechung im Büro des StB. Ich fragte ihn nach den Steuerbescheiden 2015-2017. Als ich diese durchlas, entdeckte ich den Grund der Steuernachzahlung. die Besteuerung nach der Grundtabelle (für Ledige)statt der Splittingtabelle für Verheiratete. Ich griff daraufhin den StB scharf an, warum er keinen Einspruch gegen die Bescheide eingelegt habe. Er antwortete, er werde sich um eine Berichtigung bemühen. Als Anfang 2020 e kein Nachricht erfolgte, schrieb ich ihm mit

Datum vom 13.03.20. Ich forderte ihn auf, die Nachzahlungssumme von 7.135,15€ bis 30.04.2002 zu begleichen. Andernfalls werde ein Anwalt beauftragt.


Der Rechtsstreit (Ergänzung)

Die Mail der Haftpflichtversicherung vom 13.11.2002: Wir vermuten, dass Ihr Mandant sie nicht umfassend informiert hat. Zunächst ist festzustellen, das nach den vorliegenden Informationen das Finanzamt, selbst wenn der Steuerberater Einspruch eingelegt hätte, eine Zusammenveranlagung nicht durchgeführt hätte. Ebenso wenig wie sie diese für 2018 und 2019 durchgeführt hat. Davon abgesehen trüge ihr Mandant ein erhebliches Mitverschulden Auf die Übersendung des Schreibens

des Finanzamts vom 06.02.2019 mit der Bitte um Einreichung der Anlage EU(EWR meldete sich dieser nicht. Genau so wenig meldete sich ihr Mandant nach dem unverzüglichen Erhalt der Steuerbescheide 2015-2017." Dass diese Darstellung nicht den Tatsachen entspricht ist im oben geschilderten Sachverhalt nachzulesen. Daneben wurde sowohl das Urteil des Bundesfinanzhofs vom16.05.2013 als auch die Erläuterungen in den Steuerbescheiden ignoriert.

Eigene Stellungnahme

Das Verhalten der Anwältin entspricht meiner Meinung nach nicht dem erteilten Auftrag. Deshalb hatte ich auch bei anwalt. de eine zuerst günstige Beurteilung widerrufen.

Auch die mühsame Suche im Internet nach einem Rechtsanwalt, auch l über Anwalt.de, führt zu Zweifel am Rechtswesen in Deutschland. Rechtsschutzversicherungen müssten verpflichtet werden, Anwälte zu überwachen. Bei mangelhafter Ausführung eines Auftrags den Auslagenersatz kürzen. Der Ausspruch eines Anwalts in früheren Jahren , der auch scheinbar heute noch gilt, zeigt die mangelnde Sorgfaltspflicht : "Ist mir doch egal, woher ich mein Geld bekomme. Hauptsache, die Rechtsschutzversicherung ist zufrieden.

wichtige Ergänzung: Mit Schreiben vom 04.06.2024 forderte eine Justizkasse 122,50 € Kosten eines Mahnverfahrens in der Streitsache. Vom Rechtsanwalt keine Nachricht.

 
 
 

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